Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung gemäß StB-Gesetz, §6 Nr. 4 StBerG 

 

Wir übernehmen für Sie damit verbundene Dienstleitungen. Hier sind die Lohn Optimalisten die Spezialisten für richtige, komplette und ordentliche Abrechnung. 


Wir übernehmen NICHT die Steuerberatung.


Wir übernehmen NICHT die Beratung in Bezug auf die Sozialgesetzgebung wie etwa Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc. Hierfür wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberater beziehungsweise zuständigen Stellen. 


Dazu sehen Sie folgenden Auszug aus dem §6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG): 


„… das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.“


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